1.2 Rechtliche Grundlagen

Auf Bundesebene gilt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Hierbei gelten insbesondere §1 (Recht auf Erziehung), sowie §22 (Grundsätze der Förderung). Außerdem gilt das Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchG).

Das beinhaltet auch, dass die Kindertagesstätte laut § 8a SGB VIII verpflichtet ist, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung aufmerksam hinzuschauen und verantwortungsbewusst und professionell vorzugehen.

Auf Landesebene bieten uns das Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz, sowie die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen Rheinland-Pfalz die Grundlage für unsere Arbeit in der Einrichtung.

 

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